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Beate Reiß
38 Jahre lang habe ich zusammen mit Beate Reiß, meiner Lebensgefährtin, Genossin und Freundin, für eine gerechtere Welt, für ein solidarisches Zusammenleben aller gekämpft, gleich welcher Ethnie, mit welchem religiösen oder weltanschaulichen Verständnis, mit welchem rechtlichen Status oder Geschlecht.
Nun ist Ate nach langer schwerer Krankheit, zuletzt aber gerade auf dem Weg der Rekonvaleszenz, völlig überraschend an einem absurden Behandlungsfehler gestorben. Das macht mich nicht nur unendlich traurig, sondern auch fassungslos, aber es ist nun wie es ist.
Ich werde meine politische Arbeit in unser beider Sinne fortzuführen versuchen. Eine Würdigung ihres Lebens und ihrer Aktivitäten durch Andere stelle ich unter dem anklickbaren Punkt "Beate" auf meine Seite. Ich selber werde versuchen, ein Buch über sie zu schreiben, da ich ihre Persönlichkeit und ihre Lebensleistung nicht auf einer halben Seite darstellen kann.
Sie wird mir und hoffentlich vielen Menschen unvergesslich bleiben.
Die RAF ist Geschichte, seit 20 Jahren gibt es die Terrorgruppe nicht mehr. Wer damals dabei war, kämpft heute höchstens mit dem Alltag. Doch von Revolution träumen viele immer noch.
10. Oktober 2018
Von Ansgar Siemens
Wenn Angelika Schreiner (Name geändert) heute an den Umsturz denkt, empfindet sie Trauer. Weil sie Sport macht, während Ölmultis Lebensraum zerstören. Weil sie in einer Band spielt, während im Mittelmeer Menschen ertrinken. Weil sie in ihr Büro fährt, während der Kapitalismus tötet. So sieht sie das. "Die Welt ist schrecklich, und ich gucke weg."
Die schlanke Frau sitzt vor der Küchenzeile ihrer Wohnung. Durch das geöffnete Dachfenster dringen Sonnenlicht und Baulärm. Bücher und Leitz-Ordner liegen auf Tisch und Boden. "Biedermeier" nennt sie ihren Lebensstil - ironisch und selbstkritisch zugleich.
"Sachen kaputtmachen fand ich prima"
Die Zeiten waren mal anders. In den Achtzigerjahren kämpfte die Studentin Schreiner in Frankfurt gegen das System, warf bei Demos vermummt im schwarzen Block Steine. Und sie unterstützte die Terroristen der RAF, klebte Plakate, sprühte Parolen. Ein paar Wochen saß sie dafür im Gefängnis.
Ihren Namen und ihren Wohnort möchte die 60-Jährige nicht verbreitet sehen. Womöglich würde jemand sie ansprechen auf ihre Geschichte, das will sie nicht. Schreiner war in der "Antiimperia- listischen Szene" zu Hause, die in deutschen Großstädten RAF-Propaganda verstärkte.
"Ich habe nach allem geguckt, was anti war", sagt Schreiner, die in einem autoritären Elternhaus aufwuchs. Antiatomkraft, Antiimperialismus, vor allem Antiamerikanismus. Wegen des Vietnamkriegs und als kapitalistische Supermacht waren die Amerikaner ihr Feindbild schlechthin. "Ich wollte nie eine Maschinenpistole in der Hand haben, aber Sachen kaputtmachen fand ich prima."
"Niemand muss Bulle werden"
Die RAF habe versucht, "das Monster zu stoppen". Das Monster Kapitalismus, das die Welt so ungerecht mache. Der vermeintlich hehre Zweck ließ Schreiner gutheißen, dass die Terroristen Menschen ermordeten. Generalbundesanwalt Buback, Siemens-Manager Beckurts, Diplomat von Braunmühl.
"Wir haben das aufgerechnet gegen diese menschenverachtende Politik, die sich nicht kümmert um ganze Staaten von Opfern", so erklärt Schreiner die Denkweise im RAF-Umfeld. "Da hieß es dann: So, Pech jetzt." Und wenn Kugeln Polizisten trafen, habe man gesagt: "Niemand muss Bulle werden." Der zynische Spruch hält sich bis heute in der linken Szene.
Der Mord am US-Soldaten Edward Pimental aber habe sie verstört, sagt Schreiner. Sie habe sich daraufhin langsam zurückgezogen. 1985 tötete die RAF den US-Soldaten, weil sie seinen Ausweis brauchte. "Das war genauso eine Denke wie bei der Gegenseite", sagt Schreiner. Pimental sei für viele "Anti-Imps" ein "ziemlicher Einschnitt" gewesen.
Wir gegen den Staat
Schreiner hält den Kampf gegen den Kapitalismus für verloren. "Das System ist heute stärker denn je." Die Revolution aber bleibe das Ziel, das sie unterstütze. Kämpfen müssten heute die jungen Leute. Braucht es Gewalt? "Das denke ich, ja." Ob das helfe, wisse sie nicht. "Aber wie sonst? Die anderen geben nicht freiwillig auf."
Wir gegen den Staat. Die Front ist geblieben. Und so gilt ihre Solidarität auch den drei früheren RAF- Leuten, die man zurzeit sucht: Daniela Klette, Ernst-Volker Staub, Burkhard Garweg. Das Trio lebt seit fast 30 Jahren im Untergrund und soll eine Serie von Raubüberfällen begangen haben. Seit 2016 ist der Verdacht bekannt. Zu fassen sind die drei bisher nicht. "Ich hoffe, man kriegt sie nie", sagt Schreiner. "Das sind doch meine Leute. Denen wünscht man Glück und nicht Gefängnis."
Eine spektakuläre Überfallserie auf Supermärkte und Geldtransporter mit einer Millionen-Beute - und die Täter sind untergetaucht. Dabei soll es sich um ein Trio der ehemaligen RAF handeln. Profiler Axel Petermann analysiert die Hinweise.
Das Telefonat dauert nur wenige Sekunden. Sabine C. will nicht sprechen, wünscht einen guten Tag und legt auf. Zuvor noch der Appell: "Streichen Sie mich von Ihrer Liste." Birgit Hogefeld lässt ihre Anwältin per E-Mail ausrichten, an einem Gespräch habe sie kein Interesse. Eva Haule dankt immerhin schriftlich für die Anfrage, teilt aber lapidar mit: "Ich habe nicht vor, ein Gespräch mit Ihnen zu führen."
Die drei Frauen eint, dass man sie zur dritten RAF-Generation zählt. Und dass sie heute lieber schweigen, wenn es um ihre Vergangenheit geht. Haule und Hogefeld, wohl zeitweise Köpfe der Terrorgruppe, saßen wegen mehrerer Morde lange in Haft. Die Rolle von C. ist nach wie vor unklar. Sie kehrte 2003 aus dem Libanon zurück und stellte sich den Behörden.
Widerspruch einer Täterin
Haule schrieb 2007 einen Leserbrief an die Zeitung "Junge Welt", kurz nach ihrer Entlassung aus der Haft, er gibt einen kleinen Einblick in ihre Welt. Damals kursierte die These, die dritte Generation der RAF habe es nicht gegeben - sie sei ein Konstrukt von Geheimdiensten.
"Hier noch einmal klipp und klar", schrieb Haule: "Die RAF war verantwortlich u.a. für die Aktionen gegen Alfred Herrhausen, Gerold von Braunmühl und Detlev Rohwedder." Der Deutsche-Bank-Chef, der Diplomat, der Treuhand-Chef, sie alle waren seit Mitte der Achtzigerjahre ermordet worden. Der Brief klang, als reklamiere hier jemand eine Leistungsbilanz für sich.
Ingrid B. will nicht ans Telefon, auch sie verbüßte Haftstrafen und wird zur dritten Generation gerechnet. Ihr Lebensgefährte nimmt sich kurz Zeit. Er habe mehrere frühere RAF-Mitglieder kennengelernt. "Sie würden nicht auf die Idee kommen, das wieder zu machen", sagt er. "Aber weil sie so lange dafür gelitten haben, wollen sie sich auch nicht distanzieren."
Bereits die Köpfe der ersten Generation, Andreas Baader und Gudrun Ensslin, gaben den Ukas aus: "Keiner spricht mit den Bullen! Keiner spricht mit Journalisten!" Die dritte Generation hält sich besonders strikt daran.
Im Jahr 2010 veröffentlichten mehrere frühere RAFler einen offenen Brief, ohne ihre Namen zu nennen. Man wehre sich dagegen, die Beiträge Einzelner zu Gewalttaten preiszugeben. "Wir machen keine Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht." Es war wohl auch ein Ordnungsruf an ehemalige Genossen, die womöglich anders dachten.
Dieter Müller (Name geändert) ist einer der wenigen, die ganz nah rankamen an die RAF. Er pflegte beruflich Kontakt zu zahlreichen inhaftierten Terroristen, vor allem zu Angehörigen der zweiten Generation. Müller erklärt seinen Zugang damit, dass er sich stets "solidarisch" mit der RAF beschäftigt habe. Er habe sie als eine Fraktion der Linken gesehen - trotz der tödlichen Gewalt, die er ablehne. Leute umbringen, Geiseln erschießen, das sei nichts, worüber er nur ansatzweise nachdenken könne.
Noch heute ist das Band zu früheren RAF-Leuten nicht abgerissen. Erst vor wenigen Tagen, so erzählt er, habe er eine Ex-Terroristin in der Nähe beim Einkaufen getroffen. Man habe sich eine halbe Stunde unterhalten. Müller sagt, vor allem für die ehemaligen RAF-Gefangenen gelte, sie hätten sich mit der Gesellschaft arrangiert und einen Platz gefunden. Und sie hätten eingesehen, dass Gewalt kein Weg sei, um die Verhältnisse zu ändern. Sie seien alle Linke geblieben, aber es gebe keinen, der sich heimlich danach zurücksehne, noch einmal "die Knarre in die Hand" zu nehmen.
Zugleich seien die wenigsten mit dem Staat versöhnt. Diese Opposition, sagt Müller, halte er für legitim. Was ihn störe, sei ein verklärender Blick zurück, den er bei vielen Ex-Häftlingen der RAF beobachte.
In deren Lesart sei die Gewalt richtig gewesen, weil sie gezeigt habe, dass der Staat nicht mit allem durchkomme. Diese Haltung sei gaga, sagt Müller. Aber sie sei psychologisch zu erklären - nämlich, wenn man den verlorenen Jahren im Gefängnis einen Sinn geben wolle.
Müller erklärte sich ursprünglich bereit, offen über die RAF zu sprechen. Doch überraschend verweigerte er die Freigabe von Zitaten. Er sei nie Akteur gewesen, das Thema sei ihm heute fremd. Er wolle seine Haltung zur RAF nicht verbreitet sehen.
Robert Jarowoy sitzt schon ein paar Minuten vor der Zeit am vereinbarten Treffpunkt. Ein Café im Hamburger Multikulti-Stadtteil Ottensen. Der 66-Jährige, weißes Haar, Rauschebart, trägt Poloshirt, Jeans und Turnschuhe. Ein freundlicher Hippie-Weihnachtsmann, bei dem man nicht annähme, dass er einst sechs Jahre im Gefängnis saß. Wegen mehrerer Raubüberfälle.Jarowoy war Mitglied der "Bewegung 2. Juni", die in den Siebzigerjahren ähnlich wie die RAF schwere Straftaten beging. Nach dem Hungertod des RAF-Terroristen Holger Meins töteten Leute des "2. Juni" den Berliner Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenkmann. Im Jahr 1980 löste sich die Terrortruppe auf - kurz zuvor war Jarowoy aus der Haft entlassen worden.
Was er damals konkret tat, sagt er nicht. "Es hat keine Bedeutung, wer was gemacht hat. Es war eine Bewegung." Warum er zur Waffe griff? Jarowoy krault den Rauschebart. Der 2. Juni 1967 sei der Anstoß gewesen. An jenem Tag erschoss ein Polizist in Berlin den Studenten Benno Ohnesorg - während einer Demonstration gegen den persischen Staatschef, den Schah, der Berlin besuchte.
Bedeutet Kapitalismus Krieg?
Jarowoy geht wegen Ohnesorg zum ersten Mal zu einer Demo in Hamburg, mit 15, gegen den angeblichen Polizeistaat. Er beschäftigt sich mit der Systemfrage - und kommt wie Urkommunist Karl Marx zu dem Schluss: Das kapitalistische System endet stets im Krieg. Damals im Vietnamkrieg.
Der Schüler, bald junger Geschichtsstudent, setzt auf die Revolution, im Schulterschluss mit den Arbeitern. Gewaltsam. "Dass man in einer friedlichen Weise das System verändern könnte, das hat keiner von uns gedacht." Der große Feind: die USA, die imperialistische Großmacht, mit der Deutschland eng verbunden ist. "Kämpfen im Herzen der Bestie", das sei das Motto gewesen.
Doch die Arbeiter lassen sich nicht bewegen. "Die Zeit war noch nicht reif. Die Leute hatten das Gefühl, der Kapitalismus bringe doch etwas Gutes zustande." Jarowoy verabschiedet sich von Gewalttaten, in Hamburg engagiert er sich als Linker. Macht sich bereits Anfang der Achtzigerjahre für die Rechte kurdischer Asylbewerber stark, die damals nach dem Putsch in der Türkei nach Deutschland kommen.
Als Geschäftsführer der Stadt-Land-Genossenschaft koordiniert er die Vermarktung landwirtschaftlicher Biobetriebe, als Bio noch ein Nischenthema ist. Und er engagiert sich als Politiker in der Linkspartei, kandidiert für den Bundestag, führt im Bezirk Altona bis heute die Fraktion im Parlament. Privat unterstützt er die kurdischen Befreiungskämpfer der PKK, organisiert in einem Verein humanitäre Hilfe.
Keine Reue
Die Revolution für eine sozialistische Gesellschaft bleibe das Ziel, wenn nötig mit Gewalt, sagt Jarowoy. "Es ist legitim, ein mörderisches System, das Elend und Tod und Krieg produziert, gewaltsam anzugreifen, das sehe ich nach wie vor so."
Jarowoy schwebt ein System vor, in dem sich Regionen selbst verwalten, in dem Geschlechter und Ethnien gleichberechtigt sind. Güter dürften erst für den Export frei sein, wenn die eigenen Leute keinen Bedarf mehr haben. Die Kurden in der Türkei machten es vor. Deutschland als Nationalstaat brauche es nicht mehr.
Reue empfindet er nicht. "Ich habe nie im Geringsten mit einem Unrechtsbewusstsein gehandelt." Und auch für die RAF gelte: Es habe sich um Gegengewalt gehandelt, gegen ein gewalttätiges System. Zwar sei es "furchtbar", wenn Unbeteiligte zu Schaden oder gar zu Tode kämen. Aber ein Mensch wie Buback, der Generalbundesanwalt, der von der RAF erschossen wurde? "Ich glaube nicht", sagt Jarowoy, "dass sich jemand für Bubacks Tod entschuldigen müsste."
Ein lieber Freund und großer Genosse ist vom türkischen Staat hinterrücks und völkerrechtswidrig in der Kurdischen Autonomieregion im Nordirak gezielt durch einen Luftschlag getötet worden. Die türkische Armeeführung und die von Erdoğan gleichgeschaltete türkische Presse jubelt über die erfolgreiche „Neutralisierung" eines „führenden PKK-Terroristen".
Ich habe Zekî Şengalî (Ismail Özden) 1990 kennengelernt. Er war wie ich, meine Lebensgefährtin Beate Reiß, unser gemeinsamer Freund Hüseyin Celebi und viele weitere deutsche und kurdische Freund*innen in der norddeutschen Kurdistan-Solidarität organisatorisch aktiv. 1991 wurde er verhaftet und mit einer fadenscheinigen Anklage im sogenannten zweiten (kleinen) PKK-Prozess mit drei anderen in der norddeutschen Stadt Celle vor Gericht gestellt. Der Prozess dauerte bis in den Sommer 1992. Zekî musste allerdings schon während des Prozesses aus der U-Haft entlassen werden und war dann in Hamburg verantwortlich tätig. Beate und ich waren zu dieser Zeit in der Gewerkschaft aktiv und erörterten mit Zekî, wie wir unsere deutschen Kolleginnen und Kollegen mit kurdischen Gewerkschaftler*innen zusammenbringen könnten, um sie für die kurdische Frage zu sensibilisieren. Zekî sagte, dass es in den kurdischen Gebieten der Türkei eigentlich kaum eine gewerkschaftlich organisierte Arbeiterklasse gebe – außer in der Ölförderstadt Êlih (Batman), wo die Gewerkschaft der Erdölarbeiter Petrol-İş sehr stark sei. Er organisierte dann den Kontakt und wir flogen im Mai 1992 mit 20 Betriebsrät*innen und Gewerkschaftssekretär*innen aus Hamburg dorthin, wo wir eine Woche Gast von Petrol-İş waren und unter anderem Şirnex (Şırnak) nach der ersten Zerstörung durch die türkische Armee besuchten – kurz vor der zweiten, die im August 1992 erfolgte und die Flucht Tausender Einwohner*innen bewirkte, die heute noch in Mexmûr in der Kurdischen Autonomieregion im Nordirak (Südkurdistan) leben.
Aus dieser ersten Delegationsreise in die kurdischen Gebiete in der Türkei entwickelten sich etliche weitere, die mindestens einmal im Jahr stattfanden und unter wechselnden Bedingungen bis heute stattgefunden haben und auch Gegeneinladungen kurdischer Gewerkschafter*innen und Menschenrechtler*innen in einem offiziellen Rahmen nach Hamburg ermöglichten. Nachdem Zekî das alles mit uns zusammen eingeleitet und er seinen Prozess ohne weitere Inhaftierung überstanden hatte, haben wir uns zunächst etwas aus den Augen verloren, weil er als kurdischer Ezide in das ezidische Hauptsiedlungsgebiet im Şengal-Gebirge in der nach Saddam Husseins Sturz entstandenen Autonomieregion ging und dort politisch aktiv war.
Als er 2011 hörte, dass wir auf Einladung der PKK das Qendîl-Gebirge besuchten, begab er sich sofort dorthin, weil man alte Freund*innen nicht vergisst. Das Foto zeigt ihn mit Beate und unserer Freundin Medya, die seit 20 Jahren in den kurdischen Bergen als Ärztin aktiv ist. Wie man unschwer aus dem Foto heraus erkennt, war Zekî ein sehr liebenswerter und liebevoller Mensch. Nicht der Typ des klassischen Kaders bzw. Funktionärs, und auch nicht des militärischen Kommandanten, obwohl er das war. Er trug neben seiner Bescheidenheit die Herzlichkeit, das Verständnis für die Menschen und die Idee und Konzeption einer neuen Gesellschaft in sich, die nicht von kapitalistischen Verwertungsinteressen, Krieg und Unterdrückung geprägt ist. Zekî, dessen Sohn als erster in Deutschland groß gewordener und in die Berge gegangener junger Mann gefallen ist, hat zuletzt vor einem halben Jahr, als er von dem Tod meiner Lebensgefährtin Beate Reiß hörte, aus den kurdischen Bergen heraus zusammen mit anderen alten WeggefährtInnen einen revolutionären Gruß mit einem Trauergebinde in den grün-gelb-roten Farben der Hoffnung und des Lebens gesendet. Nun ist auch er gestorben – getötet von der faschistischen Armee Erdoğans, so, wie zuvor Sakine Cansız und ihre Freundinnen mitten in Paris oder die Bevölkerung Efrîns in Rojava. Unter den Augen und mit Duldung und wohl auch Billigung der NATO-Partner Deutschland und Frankreich.
In größtem Schmerz, größtem Zorn und größter Trauer gedenke ich all derer, die auf dem Weg in eine neue solidarische Gesellschaft gestorben sind und uns verpflichten, ihren Kampf weiter zu führen.
Dieser Tage hieß es in einer Mitteilungs-Drucksache des Altonaer Bauamtes: "Die Befreiungen für das Überschreiten der Traufhöhe von 7,50m um (!) 8,50m auf 16 m sowie die Überschreitung um 2 Vollgeschosse auf 4 Vollgeschosse + Staffelgeschoss sind aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich, da zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird." Natürlich nicht, weil es den Investoreninteressen dient, sondern dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Am 30.4.18 hat das Altonaer Rechtsamt erklärt "Das Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens 'Spritzenplatz bleibt - unser Platz an der Sonne!' wird als unzulässig zurückgewiesen."
In der Begründung heißt es, dass Bürgerbegehren im allgemeinen "einerseits - z.B. im Hinblick auf die Fassadengestaltung, die Höhenentwicklung und die Anordnung von Gewerbeflächen - gewisse Variationsmöglichkeiten zulassen, schließen aber gewisse Festlegungen wie z.B. eine Traufhöhe von mehr als 7,50m oder eine Firsthöhe von mehr als 11m aus." Denn, das dient ja nicht dem Wohl der Allgemeinheit. Woher sollten die Bürger in einem Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid auch wissen, was dem Wohl der Allgemeinheit dient. Das kann nur das Amt, denn "die Fragestellung des Bürgerbegehrens verstößt gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen das Abwägungsgebot aus §1 Abs.7 Baugesetzbuch. Danach sind bei der Aufstellung der Bebauungspläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen."
In dem zunächst oben genannten Fall, der nur einer von vielen ist, wurde nach so einem Abwägungsprozess ein Bebauungsplan mit den genannten Festsetzungen festgestellt und nun unter Berufung auf das Wohl der Allgemeinheit mit einem Federstrich vom Amt in die Tonne getreten, wobei die Blockparteien SPD/Grüne/CDU wie stets ihren Segen dazu geben, wenn es der Investor denn so wünscht.
Im Baugesetzbuch heißt es dazu im §31 "Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern." Wenn eine Bebauungszulässigkeit um 100% überschritten wird, sind die Grundzüge der Planung natürlich nicht nur nicht betroffen, sondern geradezu auf den Kopf gestellt. Aber wenn's denn dem Wohl der Allgemeinheit dient, ringen sich das Amt und die Politik schon einmal durch, solche Entscheidungen schweren Herzens zu treffen.
So auch im Fall des Bahrenfelder Forsthauses, das als öffentliche Grünfläche mit der Festsetzung Ausflugslokal ausgewiesen war und nach seiner bis heute unaufgeklärten professionalen Abfackelung plötzlich per Befreiung vom Baurecht für eine 6geschossige Wohnbebauung freigegeben wurde.
Ein ganz anderer Fall ist die Variantenprüfung des Eisenbahnbundesamtes in Sachen Verlegung des Altonaer Bahnhofs nach Diebsteich. Dort heißt es doch tatsächlich: "Aus Umweltsicht ist die Variante 2, Ausbau Kopfbahnhof zu bevorzugen. Mit dieser Variante wird jedoch das Planungsziel nicht erreicht Da mit dieser Variante die Planungsziele der Vorhabensträgerin nicht erreicht werden können, wurde diese Variante nicht weiter betrachtet."
Das ist Abwägung in einer sehr kreativen Auslegung. Die Deutsche Bahn AG als Vorhabensträgerin will den Bahnhof verlegen, weil der Neubau vom Bund bezahlt werden muss, während sie die Neugestaltung des jetzigen Kopfbahnhofes selber bezahlen müsste. Daraufhin sagt das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde: ja, wir haben auch die von der Bevölkerung gewünschte und aus Umwelt- und Verkehrssicht einzig vernünftige Variante des Standortbeibehalts mit Erneuerung geprüft, aber nicht weiterverfolgt, weil die Vorhabensträgerin daran kein Interesse hat.
Eine solche schwerwiegende Abwägung bleibt uns beim Spritzenplatz jetzt erspart, denn das Amt hat sich schon mit dem Investor und der Mehrheitspolitik abgewogen, und eine Brandstiftung ist in diesem Fall auch gar nicht mehr nötig.
Nachdem die SPD den sozialen, d.h. öffentlich geförderten Wohnungsbau in den 60er und 70er Jahren insbesondere in Hamburg entwickelt, vorangetrieben und nahezu bedarfsdeckend umgesetzt hat, hat sie mit dem Wegfall der sozialpolitischen Konkurrenz durch die DDR und dem Einschwenken auf neoliberale Positionen unter Dohnanyi („Hamburg betriebswirtschaftlich wie einen Konzern gestalten“) den Abbauprozess dieses sozialen Wohnungsbaus eingeleitet. Dies wurde unter den drei Senaten unter Führung der CDU bzw. Ole von Beusts mit seinem Finanzsenator Peiner zu Beginn des neuen Jahrtausends verschärft weiterentwickelt - und kollidierte mit dem gleichzeitig entwickelten Konzept der ‚Wachsenden Stadt‘. Immer mehr Menschen fanden keinen für sie bezahlbaren Wohnraum mehr. Protestbewegungen wie „Recht auf Stadt“ entstanden und gewannen schnell an Einfluss.
Die SPD unter Olaf Scholz erkannte dieses Problem und verkündete, ohne von dem Konzept der wachsenden, betriebswirtschaftlich organisierten Stadt abzurücken, ein anspruchsvolles Wohnungsneubauprogramm (6000 Wohnungen jährlich), wovon ein Drittel öffentlich gefördert sein sollte. Dafür ließ er sich Deutschland weit feiern, um das ganze ohnehin unzulängliche Programm in seiner zweiten Wahlperiode - nunmehr in einer Koalition mit den Grünen - still und heimlich hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus zu beerdigen und durch Dachbegrünung zu ersetzen.
Zur aktuellen Wohnsituation in Hamburg möchte ich mich zunächst auf den Newsletter des Hamburger Zukunftsrates vom 15. November 2017 beziehen. Dort heißt es unter der Überschrift ‚Wohnungsraumversorgung - sozialer Wohnungsbau‘:
„Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft(e) trotz Neubaus: Seit 2011 entfiel bei 12.000 Sozialwohnungen die Mietpreisbindung. Bis 2019 werden weitere fast 28.000 Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Während rund 400.000 Hamburger Haushalten eine Berechtigung für den Bezug einer Sozialwohnung (§5-Schein) zusteht, gibt es von diesen Wohnungen derzeit nur noch 88.000 bzw. 70.000 in den nicht von der Bindung freigestellten Gebieten.“
Zur Entwicklung des sog. Drittelmixes möchte ich auf den Vertrag für Hamburg zum Wohnungsneubau zwischen dem Senat und den Bezirksämtern hinweisen, und dabei insbesondere auf das „Bündnis für das Wohnen“, das zwischen dem Senat und der Wohnungswirtschaft vereinbart wurde. Im „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“, der zwischen dem Senat und den Bezirken im Juni 2016 geschlossen wurde, heißt es, dass man jährlich „mindestens 10.000 Wohnungen zu genehmigen anstrebe und in Projekten mit Mietwohnungsneubau einen Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen“ erreichen wolle, was eine deutliche Steigerung der bisherigen erfolgreichen Senatspolitik sei. Die Realität sieht anders aus.
Genehmigte Sozialwohnungen sind lange noch nicht gebaute. 2015 wurden laut Senatsauskunft in Altona 74 öffentlich geförderte Wohnungen gebaut, während im gleichen Zeitraum ungefähr 1000 aus der Mietpreisbindung hinaus fielen. Genehmigt wurden 2015 in Altona 1969 Wohnungen. Drittelmix hätte bedeutet: 656 Sozialwohnungen. Was aber sagt der Vertrag überhaupt zum sog. Drittelmix? „Sofern auf privaten Grundstücken mit geltendem Baurecht durch Erteilung von Befreiungen zusätzlich Wohnfläche und/oder Wohnungen genehmigt werden, darf die Forderung nach der Errichtung von geförderten Wohnungen erst erhoben werden, wenn die Anzahl der genehmigten Wohnungen 30 Einheiten übersteigt“. Das bedeutet, dass nur noch bei Bauvorhaben mit mehr als 30 Wohnungen der Drittelmix angewandt werden darf. Es kommt aber gleich danach noch viel toller: „Sofern auf privaten Grundstücken mit geltendem Baurecht mit mehr als 30 Wohneinheiten durch Erteilung von Befreiungen zusätzliche Wohneinheiten genehmigt werden, darf nur bezogen auf die zusätzlich durch Befreiung genehmigten Wohneinheiten ein öffentlich geförderter Anteil von bis zu 30% erhoben werden.“ Das bedeutet in der Praxis, wie gerade jetzt in der Eimsbütteler Straße, dass allenfalls 5-10% Sozialwohnungen in Neubauprojekten entstehen.

Bario 68
In chronologischer Reihenfolge möchte ich mit dem unter „Bahrio 68“ eingereichten Bürgerbegehren beginnen, das einen Tag nach seiner Einreichung durch den Wohnungsbaukoordinator - Staatsrat Kock - in einer jeglichen Gesetzen hohnsprechenden Weise „kalt“ evoziert wurde.
Zum Hintergrund: der teils noch gründerzeitlich geprägte, teils in den zwanziger Jahren entstandene Baublock mit einer zu den Straßen geschlossenen „Blockrandbebauung“ befindet sich an der Stresemannstraße und wird östlich und westlich von der Ruhrstraße bzw. der Schützenstraße begrenzt, nach Norden von der Leverkusenstraße. In dem sehr geräumigen Innenbereich befinden sich neben Garagen die Überreste früherer handwerklicher Nutzung sowie eine Vielzahl z.T. hundert Jahre alte Bäume. Hier will ein Investor drei Baublöcke mit ca. 95 Wohnungen errichten, was von den AnwohnerInnen aufgrund des allgemeinen Wohnungsbedarfs zwar akzeptiert wurde, allerdings nur mit einer 2-3-geschossigen sanften Bebauung ohne Fällung des Baumbestandes. Um dieses planungsrechtlich durchzusetzen, wurde ein Bürgerbegehren angemeldet, das postwendend abgewiesen bzw. evoziert wurde, und zwar mit der in Hamburg bisher einzigartigen Vorgehensweise der Senatsanweisung, dass nämlich die Bezirksversammlung bzw. deren (Stadt-)Planungsausschuss eine 4-geschossige Bebauung plus 5. Staffelgeschoss planrechtlich zu ermöglichen und dann baurechtlich zu genehmigen hätte. Nun haben die Bezirksversammlungen in Hamburg angesichts der Einheitsgemeinden-Verfassung praktisch nichts zu sagen, aber dass die von einer Viertelmillion BewohnerInnen gewählte Altonaer Bezirksversammlung per Senatsdekret angewiesen wird, was sie zu beschließen habe, müsste eigentlich sogar bei den anderen Parteien einen Sturm der Entrüstung auslösen. Tut‘s aber nicht.

Zur Erklärung: Das Bezirksamt legt durch verschiedene seiner Abteilungen Vorschläge für Bebauungspläne und darauf fußenden Baugenehmigungen vor, die dann vom Planungs- bzw. Bauausschuss genehmigt oder abgelehnt werden. Diese Entscheidungen/Beschlüsse können in besonderen Fällen, wo gesamtstädtische Belange verletzt wurden, evoziert und vom Senat an sich gezogen werden. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Bezirk - ob durch einen Beschluss der Bezirksversammlung oder durch einen Bürgerentscheid - beschließen würde, die Stresemannstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Dies bei einer Innenhofbebauung im Voraus zu verfügen und gewählte Abgeordnete auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zu ver- pflichten, ist unglaublich, aber geschehen.
Fahrradweg am Övelgönner Elbstrand
Zweiter Fall ist die berühmt gewordene Posse um den Fahrradweg am Elbstrand vor Övelgönne. Hier wollten die Grünen partout einen 6 m breiten asphaltierten Fahrradweg quer über den sehr schmalen 900m langen Elbstrand bauen lassen, was einen wahren Sturm der Entrüstung bei AnwohnerInnen und NutzerInnen dieses kleinen Stücks nicht kommerzialisierten Elbstrandes in unmittelbarer Nähe des dichtbebauten Altonaer Kerngebiets auslöste. Hintergrund ist, um es mal saloppzu formulieren, dass die SPD den Grünen in ihrem Koalitionsvertrag zugestanden hat, alle gewünschten Fahrradwege zu ermöglichen, wenn die Grünen im Gegenzug allem Anderen zustimmten. Das hat bis zu dieser Elbstrandgeschichte auch ganz gut funktioniert, obwohl es immer wieder AnwohnerInnenproteste gab, weil uralte Straßen-
Begleitbäume gnadenlos für Fahrradwege gefällt wurden. In diesem Fall verlief das aber mit Hilfe einiger Medien anders. Ein breites Bündnis, politisch unterstützt von CDU, FDP und LINKEN, bildete sich und formulierte ein Bürgerbegehren, das in nur vier Wochen 13.000 Unterschriften sammelte. Mit einem Gegen-Bürgerbegehren und arglistiger Täuschung der Öffentlichkeit über die räumlichen Möglichkeiten auf diesem kleinen Areal wurde versucht, dagegen zu agieren. Als das Bürgerbegehren der FahrradweggegnerInnen mit den erforderlichen Unterschriften der Bezirksversammlung vorgelegt wurde, musste diese darüber entscheiden, ob sie dem beiträte oder ein 200.000 € teurer Bürgerentscheid durchgeführt werden müsse. In der Sitzung der Bezirksversammlung legten SPD und Grüne nun plötzlich einen Antrag vor,
dass ein Bürgerentscheid stattfinden solle, allerdings unter gleichberechtigter Berücksichtigung beider Bürgerbegehren, obwohl das Pro-Fahrradweg-Bürgerbegehren noch keine einzige Unterschrift vorgelegt bzw. zur Prüfung beim Bezirksamt eingereicht hatte. CDU, FDP und LINKE verließen daraufhin den Kollegiensaal und beteiligten sich nicht an der alsdann von SPD und Grünen getroffenen Entscheidung. Der Bürgerentscheid ging mit einem überwältigenden Ergebnis von fast 80% Zustimmung zugunsten der Radweg-GegnerInnen aus und wurde auch nicht vom Senat evoziert.
Blankeneser Marktplatz
Der dritte Fall sind die Vorgänge um den Blankeneser Marktplatz (nicht zu verwechseln mit dem Bahnhofsvorplatz). Hier wollte die damals in Hamburg und auch in Altona bestehende schwarz-grüne Koalition eine Umgestaltung des Marktplatzes mit einer gewaltigen Tiefgarage durchsetzen, was am Widerstand der Bevölkerung scheiterte. Daraufhin wurde ein Arbeitskreis eingesetzt, der die ganze Planung noch einmal überdenken sollte. Maßgeblich vertreten in diesem Arbeitskreis waren SPD/Grüne/ CDU/FDP, das Bezirksamt sowie die Kirche, der Grundeigentümerverband und einige nicht unbedingt repräsentative Geschäftsleute. Als die Umsetzung der dort beschlossenen Pläne in diesem Herbst in einem ersten von zwei Bauabschnitten begann, kam ein Sturm des Entsetzens in Blankenese auf, sollten doch die historisch ineinander verwachsenen schnuckeligen drei Teil-Plätze planiert, entbaumt und steril klinkerbepflastert werden, unter Wegfall eines großen Teils der Marktstandflächen und mit einer völlig verrückten Verkehrsführung und Parkplatzgestaltung. Die alteingesessenen BlankeneserInnen sowie die Marktbeschicker waren fassungslos, was da zur Aufwertung des Herzens von Blankenese geplant war und zur Umsetzung zu gelangen schien. In letzter Minute wurde ein Bürgerbegehren gestartet, um diese Pläne zu stoppen. Obwohl die oben genannte Koalition aus Parteien und Verbänden einen Aufruf verteilen ließ, dass man dieses Bürgerbegehren auf keinen Fall unterstützen dürfe, gelang es der Bürgerinitiative, in wenigen Wochen 4.000 Unterschriften zu sammeln. Aufgeschreckt davon und vielleicht auch, dass nun ausgerechnet DIE LINKE als einzige Partei dieses Bürgerbegehren unterstützte, wurden einige hektische Einigungsrunden einberufen, über deren willkürliche Zusammensetzung alle wütend waren. Dennoch einigte man sich aber zähneknirschend auf einen Kompromiss, der m.E. zu 80% die Forderungen der Bürgerinitiative aufnimmt. Bleibt zu hoffen, dass nicht hintenherum doch wieder versucht wird, diesen Erfolg zunichte zu machen